Kosten gültig ab 01.01.2024
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil-EEEA
Pflegegrade 2-5
monatlich 2.658,03 €
abzügl. monatlicher Leistungsbezug nach §43 SGB XI (Kostenträger Pflegekasse)
- im 1. Aufenthaltsjahr Leistungszuschlag entspricht 238,70 € Eigenanteil - 2.419,33 €
- im 2. Aufenthaltsjahr Leistungszuschlag entspricht 477,09 € Eigenanteil - 2.180,94€
- im 3. Aufenthaltsjahr Leistungszuschlag entspricht 795,04 € Eigenanteil - 1.862,99€
- im 4. Aufenthaltsjahr Leistungszuschlag entspricht 1.192,32 € Eigenanteil - 1.465,71 €
Vormonate eines Aufenthaltes in anderen vollstationären Pflegeeinrichtungen werden anerkannt.